Kesselhaus Augsburg – Stand 11/2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen und Leistungen des Kesselhaus
Augsburg, einschließlich Clubnächten, Konzerten, Sonderveranstaltungen, Vermietungen, Corporate-Events sowie
Veranstaltungen externer Veranstalter. Abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn ihnen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Hausrecht & Einlass
(1) Das Kesselhaus übt das uneingeschränkte Hausrecht aus. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht, auch nicht mit
gültigem Ticket.
(2) Der Einlass kann verweigert werden, wenn:
- das Erscheinungsbild nicht dem Charakter der Veranstaltung entspricht,
- Gruppen erkennbar nicht zur Zielgruppe des Abends passen,
- ein sicherheitsrelevanter Eindruck entsteht (aggressives Verhalten, Alkoholisierung, offensichtlicher Einfluss
berauschender Mittel),
- Gäste den Anweisungen des Personals nicht folgen,
- die Sicherheit gefährdet erscheint,
- die Kapazitäten ausgelastet sind oder behördliche Vorgaben dies erfordern.
(3) Wiedereinlass findet grundsätzlich nicht statt. Seltene Ausnahmen werden klar gekennzeichnet.
(4) Ausweispflicht: Es werden ausschließlich folgende Original-Dokumente akzeptiert:
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
Fotos, Kopien oder digitale Abbildungen werden nicht akzeptiert.
(5) Einlass ist grundsätzlich ab 18 Jahren gestattet. Ausnahmen gelten nur für deutlich gekennzeichnete 16+
Sonderveranstaltungen und ausschließlich unter folgenden Bedingungen:
- gültiges Aufsichtsübertragungsformular („Muttizettel“) bei Aufenthalt über 24:00 Uhr hinaus,
- Aufsichtsperson muss anwesend sein und bleibt während des gesamten Besuchs verantwortlich,
- Muttizettel ausgedruckt oder als unveränderte Originaldatei auf dem Handy (keine Screenshots),
- gültiger Altersnachweis der minderjährigen Person (Originalausweis),
- gültiger Altersnachweis der Aufsichtsperson (Originalausweis).
§ 3 Jugendschutz
Für alle Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Bei 16+ Events gelten zusätzliche,
separat kommunizierte Auflagen.
§ 4 Sicherheitsbestimmungen, Besuchsregeln & Bodycams
(1) Gäste unterliegen Taschen- und Sicherheitskontrollen. Die Verweigerung führt zum Einlassverbot.
(2) Das Mitführen gefährlicher oder verbotener Gegenstände ist untersagt, insbesondere:
- Waffen jeglicher Art
- Messer, Schlagwerkzeuge oder ähnliche Gegenstände
- Pyrotechnik oder explosionsgefährliche Stoffe
- brennbare Flüssigkeiten oder gefährliche Chemikalien
- Laserpointer
- mitgebrachte Getränke jeglicher Art (Glas, PET, Dosen, Thermobecher etc.)
(3) Im Brandfall oder bei anderen Notfällen sind die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen und den
Anweisungen des Sicherheitspersonals unverzüglich Folge zu leisten. Paniktüren, Fluchtwege oder Notausgänge
dürfen nicht blockiert oder manipuliert werden.
(4) Gesetzliche Vorgaben:
Auf allen Flächen des Kesselhaus Augsburg ist Folgendes ausdrücklich verboten:
- Besitz, Konsum, Handel oder Weitergabe von Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen,
- jegliche Form von illegalem Medikamentenhandel oder missbräuchlicher Medikamentennutzung,
- das Veranstalten oder Teilnehmen an Glücksspielen jeglicher Art.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Hausverweis und werden strafrechtlich verfolgt.
(5) Bodycams werden von unserem Sicherheitspersonal eingesetzt. Die Aufzeichnung erfolgt aufgrund unseres
berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern sowie zur
Beweissicherung. Die Kameras sind sichtbar gekennzeichnet, werden anlassbezogen aktiviert und nach gesetzlichen
Vorgaben gespeichert oder gelöscht. Eine Deaktivierung auf Wunsch einzelner Gäste ist aus Sicherheitsgründen nicht
möglich.
(6) Verstöße gegen Sicherheits- und Verhaltensregeln führen zum sofortigen Verweis aus dem Gebäude.
§ 5 Tickets & Weitergabe
(1) Tickets für Veranstaltungen im Kesselhaus sind Wertdokumente.
(2) Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
(3) Tickets dürfen von Privatpersonen weitergegeben, jedoch nicht gewerblich weiterverkauft werden.
(4) Die Verantwortung für die Gültigkeit eines übertragenen Tickets liegt bei der die Veranstaltung besuchenden
Person.
(5) Ticketstornierungen können freiwillig, aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch bis 12 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn gewährt werden. Einbehalten werden:
- die Vorverkaufsgebühren
- eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € pro Ticket
(6) Manipulierte, gesperrte oder ungültige Tickets berechtigen nicht zum Einlass.
§ 6 Künstleränderungen, Programmänderungen & Ersatzveranstaltungen
(1) Änderungen im Line-up, im Programm oder in der Ablaufzeit begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Ticketpreises.
(2) Fällt ein angekündigter Künstler aus, wird vom Veranstalter entweder ein gleichwertiger Ersatzkünstler gebucht
oder es wird ein Ausweichtermin festgelegt. Der Ausweichtermin muss nicht dem ursprünglichen Datum, Wochentag
oder Zeitraum entsprechen. Die jeweilige Lösung wird den Gästen rechtzeitig über die offiziellen
Kommunikationskanäle des Kesselhauses bekanntgegeben.
(3) Sobald der Ersatzkünstler oder der Ausweichtermin kommuniziert wurde, gilt Folgendes: Der Gast hat die
Möglichkeit, das Ticket bis zur offiziellen Einlasszeit der ursprünglich geplanten Veranstaltung zurückzugeben. Wird
das Ticket nicht fristgerecht zurückgegeben, behält es automatisch seine Gültigkeit für den veröffentlichten
Ersatzkünstler oder den Ausweichtermin.
§ 7 Verhalten im Club & Konsequenzen
(1) Gäste, die andere gefährden, belästigen, diskriminieren oder gegen Sicherheits- oder Hausregeln verstoßen,
werden des Hauses verwiesen.
(2) Schwere Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht, einschließlich:
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Diebstahl
- Betäubungsmittelhandel
- sexuelle Belästigung
- Beleidigung
- Hausfriedensbruch
(3) Der Betreiber kann Hausverbote aussprechen und personenbezogene Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an
Sicherheitsbehörden übermitteln, soweit dies zur Aufklärung erforderlich ist.
§ 8 Foto-, Video- & Marketingaufnahmen / DSGVO
(1) Im Kesselhaus werden Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung über
Veranstaltungen erstellt.
(2) Die Verarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
(3) Es werden sowohl Atmosphärenaufnahmen als auch Nahaufnahmen angefertigt.
(4) Gäste, die nicht fotografiert werden möchten, können an der Garderobe einen sichtbaren „Nicht-Fotografieren“-
Aufkleber erhalten. Fotografen sind verpflichtet, diese Gäste nicht gezielt aufzunehmen.
(5) Wird eine Aufnahme trotz Kennzeichnung veröffentlicht, kann jederzeit deren Löschung per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! verlangt werden.
(6) Zusätzlich erfolgt im Eingangsbereich und in sicherheitsrelevanten Bereichen eine Videoüberwachung, die klar
gekennzeichnet ist.
§ 9 Garderobe
(1) Die Nutzung der Garderobe ist entgeltlich. Mit Zahlung des Garderobenpreises erhält der Gast einen
Garderobenbon.
(2) Die Garderobenannahme begründet keinen Verwahrvertrag (§§ 688 ff. BGB).
(3) Für abgegebene Kleidungsstücke oder Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen – weder bei Verlust,
noch bei Diebstahl, noch bei Beschädigung oder Verwechslung.
(4) Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, Ausweise oder Schlüssel dürfen nicht abgegeben
werden. Für deren Verlust wird unter keinen Umständen gehaftet.
(5) Ein Garderobenbon stellt keinen Versicherungsnachweis dar.
§ 10 Haftung
(1) Das Kesselhaus haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner
Mitarbeitenden verursacht wurden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet. Dies gilt insbesondere für:
- Stürze aufgrund Alkoholkonsums
- Verletzungen durch andere Gäste
- Schäden an Kleidung oder persönlichem Eigentum
- verschüttete Getränke
- betriebsimmanente Risiken eines Tanz- und Gastronomiebetriebs
(3) Eine Haftung für Garderobe, Wertgegenstände, Mobiltelefone oder Taschen besteht nicht (§ 9).
(4) Für Schäden, die durch andere Gäste, Dritte oder externe Veranstalter verursacht werden, übernimmt das
Kesselhaus keine Haftung.
(5) Die gesetzlich zwingende Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereiches (z. B. Unwetter, Stromausfall, behördliche Anordnungen,
Pandemien) können Veranstaltungen abgesagt, geändert oder verschoben werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz
besteht nicht.
§ 12 Firmen-Events, Vermietungen & externe Veranstalter
(1) Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind 100 % des voraussichtlichen Gesamtbetrags 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn fällig. Der Betreiber ist berechtigt:
- abweichende Zahlungsziele zu gewähren (z. B. für Stammkunden),
- den Gesamtbetrag in Anzahlung und Schlussrechnung zu teilen,
- Zusatz- und Nachleistungen erst nach der Veranstaltung abzurechnen.
Erfolgt die vereinbarte Zahlung nicht fristgerecht, kann der Betreiber die Veranstaltung stornieren. Bereits
entstandene Kosten trägt der Kunde.
(2) Stornierungsstaffel:
bis 90 Tage vorher: 25 %
89–60 Tage vorher: 50 %
59–30 Tage vorher: 75 %
29 Tage bis Veranstaltungstag: 100 %
Folgende Leistungen sind immer vollständig zu zahlen, sofern beauftragt:
Künstler/DJs, zusätzlich bestellte Technik, Security, Sondermobiliar, Deko, Catering, Werbung,
Sondergenehmigungen.
(3) Verantwortlichkeiten des Veranstalters
(3.1) Der Betreiber (Kesselhaus) stellt die Räumlichkeiten, die technische Grundausstattung, das hausinterne
Sicherheitspersonal, die Einlasskontrollen sowie die eigene Umsetzung behördlicher Sicherheits-, Brandschutz- und
Jugendschutzanforderungen sicher.
(3.2) Der externe Veranstalter ist verantwortlich für:
- das Verhalten aller von ihm eingeladenen oder eingebrachten Gäste,
- alle von ihm beauftragten Künstler, Mitarbeiter, Agenturen oder Dienstleister,
- den Programmablauf, Inhalte und Darbietungen,
- die Einhaltung der vereinbarten Uhrzeiten (Beginn, Ende, Auf- und Abbau),
- die ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten und Technik,
- die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (z. B. GEMA, Urheberrecht, Veranstaltungskonzepte, Künstlerverträge).
(3.3) Der externe Veranstalter haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch Gäste, Künstler, Dienstleister,
Personal oder Programminhalte verursacht werden.
(3.4) Der externe Veranstalter verpflichtet sich, dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen, wenn Gäste:
- gegen die Hausordnung verstoßen,
- gegen Sicherheitsbestimmungen handeln,
- gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen,
- aggressives oder gefährdendes Verhalten zeigen.
(3.5) Der Betreiber ist berechtigt, im Sinne des Hausrechts jederzeit einzugreifen.
(3.6) Wenn der externe Veranstalter eigenes Sicherheitspersonal, Foto-/Videoteams oder Promotionpersonal
einsetzen möchte, ist dies vorab schriftlich mit dem Betreiber abzustimmen. Dieses Personal unterliegt während der
gesamten Veranstaltung den Weisungen des Betreibers.
(3.7) Der externe Veranstalter trägt die volle Verantwortung dafür, dass keine verbotenen Gegenstände (BtMG-
Substanzen, Waffen etc.) eingebracht oder verteilt werden. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Abbruch der
Veranstaltung führen und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
§ 13 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute und Firmenkunden ist Augsburg.